Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: Februar 2003 |
1. Geltung
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Verkaufsbedingungenen. Abweichungen bedürfen der Vereinbarung und unserer
schriftlichen Bestätigung. Widersprechende Einkaufsbedingungen bedürfen
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Das gilt auch dann, wenn
uns die Geltung der Einkaufsbedingungen zuletzt bestätigt wurde.
2. Angebote und Preise
Unsere Angebote erfolgen unverbindlich.
Jeder Auftrag ist bis zur Auftragsbestätigung freibleibend notiert. Die
Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt., Irrtümer
vorbehalten.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt nach Absprache. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzuges
oder Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Kosten, die durch eine Annahmeverweigerung
oder Verzögerung entstehen, sind vom Käufer zu tragen.
4. Gewährleistung
Beanstandungen wegen Falschlieferung oder Bruch sind uns sofort nach Erhalt
der Ware schriftlich mitzuteilen, andere Mängelrügen können von
uns nur innerhalb 2 Wochen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
Kosten, die aufgrund nicht berechtigter Reklamationen entstehen, sind vom Käufer
zu tragen.
Der Käufer hat kein Recht, die Zahlung wegen Mängelrügen zurückzuhalten
oder zu kürzen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gleich
welcher Art, ist ausgeschlossen.
5. Versand/Gefahrenübergang
Bei Lieferung ab Lager Hamburg erfolgt der Versand stets auf Gefahr des Bestellers.
Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen geht die Gefahr
auf den Besteller über.
6. Zahlungen
Die Zahlungsbedingungen sind Bestandteil des jeweiligen Angebots.
Bei Akkreditiven sowie bei Dokumenteninkasso tragen Käufer sowie Verkäufer
die jeweils eigenen Bankgebühren. Wird die Zahlungsfrist überschritten,
so hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Kontokorrentzinssatzes
der Hausbank des Gläubigers, sowie Mahngebühren zu bezahlen. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragsverpflichtungen
gegenüber uns nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist ihm nicht gestattet. Der Käufer tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware
die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine
Kunden an uns ab. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware
vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern.
Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese
Abtretung an.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist Hamburg.
Gerichtstand für beide Teile ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.